Cosplay
Cosplay- und Waffenregeln SPIEL ’19
Damit der Messebesuch auch für Familien und für alle anderen Besucher zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, möchten wir ein paar Hinweise zur Kostümgestaltung und zu Waffenregelungen geben:
Bitte beachtet folgendes bei der Gestaltung eurer Kostüme:
- Die Kostüme dürfen keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen. Stacheln an Arm- oder Halsbändern müssen stumpf sein und dürfen nicht länger als 5cm sein.
- Bei abstehenden „Anbauten“, wie z.B. Flügeln oder Schleppen an Kostümen sollte darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände beschädigt werden und dass keine Verletzungsgefahr und Einschränkung für andere Besucher besteht.
- Lose Ketten und Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Kostüm befestigt werden.
- Das Tragen von detailgetreuen Uniformen sowie das Verwenden von bestimmten Kennzeichen, insbesondere verfassungswidriger Organisationen, ist in Deutschland verboten.
- Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein, das gilt für beide Geschlechter.
- Verunreinigungen und Schäden, die durch das Tragen des Kostüms entstehen, müssen von euch persönlich in Ordnung gebracht werden.
Um einen reibungslosen Ablauf beim Einlass zu gewähren, sind folgende Vorschriften in Bezug auf das Tragen von Waffen zu beachten:
Das deutsche Waffengesetz verbietet generell das Führen von Waffen/Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen. Somit führen alle Besucher Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für die damit verursachten Schäden haftbar.
Verbotene bzw. teilweise verbotene Waffen als tragbare Gegenstände gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 a oder b Waffengesetz dürfen ohne Ausnahme auf dem gesamten Gelände der Messe Essen nicht getragen und mitgeführt werden.
Im Zweifelsfall ist die durch das Sicherheitspersonal der Messe Essen getroffene Entscheidung endgültig und kann nicht angefochten werden.
Erlaubt sind:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, Holz (maximal 3cm Dicke) und thermoplastischen Werkstoffen, die in der Kombination nicht länger als 1,5 m sind.
- LARP-Waffen („Live Action Role Play“ - allgemein Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern = keine durchgehende Metallstange!).
- Abgestumpfte (an Klinge und Spitze) Hieb- und Stoßwaffenimitationen.
- Schilde sind bis zu einem Durchmesser von 80 cm erlaubt, wenn sie nicht durchgängig aus Metall bestehen.
- Bögen ohne echte Sehne bis 1,5 m Länge
- Biegsame und abgestumpfte Speere oder Pfeile
Nicht erlaubt sind:
- Echte Schwerter sowie Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen wie z.B. Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne usw.
- Messer aller Art (außer Taschenmesser = keine Einhandmesser, also Messer mit einhändig feststellbarer Klinge)
- Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie (Soft-Air-Waffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, Film-, Salut- und Theaterwaffen) Schusswaffen jeglichen Zustandes (geladen, ungeladen oder unbrauchbar).
- Es dürfen auch keine täuschend echt aussehenden Imitationen von Schusswaffen (Nachbildungen, Attrappen, Dekorationswaffen) mitgeführt werden.
- Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie sowie verwechslungsähnliche Munition z.B. Patronen, Kartuschen, Handgranaten
- Keine Armbrüste sowie Präzisionsschleudern.
- Getarnte Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Stockdegen, Kubotanähnliche Messer als Schlüsselanhänger usw.)
- Wurfwaffen wie z.B. Wurfsterne, Wurfmesser usw.
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Schlagstöcke (Teleskop, Tonfa, Hartgummi usw.)
- Würgewaffen, z.B. Nun-Chaku
- Reizstoffsprühgeräte sowie Elektroimpulsgeräte („Elektroschocker“)
- Pyrotechnik und Explosivkörper wie z.B. Knallkörper, Raketen, Bengalenfeuer, Handfackeln usw.